Seitenbereiche

Offenlegung des Jahresabschlusses: Fristen vorübergehend verlängert

https://www.wt-gailer.at/news/steuernews_f%C3%BCr_klienten/

Kapitalgesellschaften (wie z. B. auch GmbH & Co KGs) müssen grundsätzlich spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss beim Firmenbuch offenlegen. Der Gesetzgeber hat nun das gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz nochmals angepasst. Dadurch wurde im Wesentlichen für Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Vereine mit Bilanzstichtag bis zum 30.6.2022 (gilt auch für jene Jahresabschlüsse mit davor liegenden Bilanzstichtag, für die die Frist für die Aufstellung am 16.3.2020 noch nicht abgelaufen war) die Offenlegungsfrist auf zwölf Monate verlängert.

Bei Bilanzstichtagen, die nach dem 30.6.2022, aber vor dem 31.10.2022 liegen, endet die Offenlegungsfrist spätestens am 30.6.2023.

Stand: 23. Februar 2023

Bild: DOC RABE Media - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Kontaktieren Sie mich und mein Team in Feldkirchen. Wir kümmern uns um Ihre Angelegenheiten rund um die Themen Steuerberatung, Lohnverrechnung und Buchhaltung.

Mag. Sieglinde Gailer Steuerberaterin
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.