Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich.
Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2024: 1,035.
| Geringfügigkeitsgrenze monatlich | € 518,44 |
| Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe | € 777,66 |
| Höchstbeitragsgrundlage | |
| täglich | € 202,00 |
| monatlich | € 6.060,00 |
| jährlich für Sonderzahlungen | € 12.120,00 |
| Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung | € 7.070,00 |
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Stand: 27. September 2023